Vom grünen Tisch zum grauen Beton
Nach dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft von 2009 gilt der Bebauungsplan
2386. Das
Veräußerungsgebiet (in der unten stehenden Zeichnung dunkelgelb) umfasst 6.691 qm,
davon sind 1.200 qm bisher Straßenfläche, 5.491 qm gehörten zur
Grünanlage. Etwa 85 % des eigentlichen Waldstreifens liegen künftig in
einer "Erhaltungszone" (gepunktete Markierung). In dem durch
die blaue Linie begrenzten Baufenster beträgt die maximale Gebäudehöhe
10,50 m. Zulässig
ist eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen plus Dachgeschoss. Die
Häuser der benachbarten Ronzelenstraße weisen 1 Vollgeschoss auf.
Wie die neuen Bauten aussehen und angeordnet werden,
bleibt dem Bauträger überlassen. Die Rede ist von sogenannten Stadtvillen.
Die vorhandene Erschließungsstraße soll nach Süden verlegt werden, um zusätzliche Baufläche zu schaffen. Dafür wird die nördliche Reihe der Kastanienallee (auf dem Foto links) weichen
müssen. Insgesamt sollen im Plangebiet mehr als 30 gesunde Bäume abgesägt werden. Die
Straßenführung verläuft künftig hinter der südlichen Kastanienreihe -
auf dem Foto rechts außen.

Der Waldstreifen wird dem Privateigentum des Erwerbers zugeschlagen mit der Auflage den Bewuchs in der Erhaltungszone zu belassen. Der Bauträger kann allerdings bei Vorliegen wichtiger wirtschaftlicher Gründe beantragen, dass ihm bestimmte Auflagen erlassen werden, worauf der Architekt Wilfried Turk in seinem Statement zum Bebauungsplan hinweist.