Der Horner Waldstreifen soll leben!

Wann ist ein Wald ein Wald?

Sie überqueren die seit der Umwidmung zum Baugebiet nicht mehr gemähte Grünfläche gegenüber dem Schulzentrum Ronzelenstraße und betreten über einen Trampelpfad den rückwärtigen grünen Saum. Sie staunen über die Ausdehnung des Blätterdachs: gut 150 m in der Länge, bis zu 23 m in der Breite. Mit Herbert Grönemeyer gefragt: Wann ist ein Wald ein Wald? 

Schaun Sie mal rein und urteilen Sie selbst:



Und das soll kein Waldstreifen sein?! Die Frage hat's in sich: Seit 2005 gibt es ein Bremisches Waldgesetz. Nach § 6 sind Kahlschläge verboten und werden mit Geldbußen geahndet. Die Bremer Naturschutzverbände BUND und NABU vertreten die Position, dass bei diesem Gehölzstreifen das Waldgesetz greife. Das planende Bau- und Umweltressort sieht sich dagegen nicht ans Waldgesetz gebunden: Nach dessen § 2 fallen Flächen, die als öffentliche Grünflächen gewidmet sind, nämlich nicht unter die Definition "Wald". Somit handele es sich, so die Behörde vor der Entwidmung,  'juristisch gesehen' gar nicht um Wald...  Aber was ist es dann? Und zu was ist es "juristisch gesehen" geworden, nachdem mit dem neuen Bebauungsplan seit 2009 die Widmung als öffentliche Grünfläche weggefallen ist?